
Barrierefreiheitsgesetz: Ein Überblick
Gesetze/1. September 2024
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das am 19. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt BGBL. I Nr. 76/2023 verlautbart wurde und am 28.5.2025 in Kraft treten wird, soll dazu beitragen, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Das Gesetz setzt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/882 um und definiert klare Vorgaben, wie Barrierefreiheit in den verschiedenen Bereichen digitaler Produkte und Dienstleistungen sichergestellt werden soll. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte des Gesetzes und dessen Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher.

Gewährleistungsausschluss und schlüssige Zusicherung beim Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatpersonen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich in einer Entscheidung (4 Ob 96/24g) die rechtlichen Grenzen des Gewährleistungsausschlusses beim Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatpersonen klar definiert. Im Zentrum stand die Frage, ob trotz eines vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses eine schlüssige Zusicherung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs angenommen werden kann. Der OGH entschied zugunsten des Verkäufers und wies die Klage des Käufers auf Vertragsaufhebung zurück.

Rechtsfolgen für britische Limiteds nach dem Brexit: Eine wegweisende Entscheidung des OGH (6 Ob 123/23s)
In einem kürzlichen Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) wurde eine wichtige Frage zur Rechtsfähigkeit von britischen „Limited“-Gesellschaften nach dem Brexit behandelt in dem unsere Kanzlei als Klagevertreter involviert war. Der Fall zeigt exemplarisch, welche rechtlichen Konsequenzen für britische Unternehmen mit Verwaltungssitz in Österreich nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU bestehen.

Temporäre Gebührenbefreiung bei dringendem Wohnbedarf – Detaillierte Informationen und Bedingungen
Gesetze/1. September 2014
Die temporäre Gebührenbefreiung nach dem österreichischen Gerichtsgebührengesetz (GGG) bietet eine befristete finanzielle Entlastung für jene, die Immobilien erwerben oder bauen und diese als Wohnstätte nutzen möchten. Die Regelung zielt darauf ab, den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern, indem unter bestimmten Bedingungen auf die Eintragungsgebühren im Grundbuch verzichtet wird.